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1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Watch GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn der Kunde vor und/oder bei Vertragsschluß bzw. in einem Bestätigungsschreiben auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde durch Watch ausdrücklich zugestimmt.
(2) Sollte Watch einmal von einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch machen, bedeutet dies nicht, daß Watch auch für die Zukunft auf diese Regelung verzichtet.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Watch und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages oder in Zusammenhang mit diesem getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2 Angebot und Vertragsschluß:
(1) Die Angebote von Watch sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Watch einen Monat ab Datum des Angebots gebunden. Bestellungen und mündliche Angebote sind für Watch nur verbindlich, wenn sie von Watch schriftlich bestätigt werden. Von der Bestellung des Kunden abweichende Bestätigungen werden verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Normen, technische und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie von Watch schriftlich bestätigt werden. Macht Watch im Zusammenhang mit dem Vertrag anwendungstechnische Angaben oder gibt sie entsprechende Empfehlungen ab, so stellen diese keine Garantieerklärungen dar. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Geeignetheit der Kaufsache bzw. der Leistung von Watch sowie der vorgenannten Angaben und Empfehlungen für die eigenen Verwendungszwecke durch eigene Versuche zu überprüfen. Ein über den Vertrag hinausgehender Beratungsvertrag kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Watch wirksam. Für Druck- und sonstige Fehler im Katalog, in Prospekten und sonstigen Unterlagen sowie für Fehler auf den Internetseiten haftet Watch nicht.
(3) Watch behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Watch ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Waren vorzunehmen. Erfolgt eine solche Konstruktionsänderung zwischen Vertragsschluß und Lieferung bzw. Übergabe der Ware bzw. der Erbringung der Leistung, so ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn die Konstruktionsänderung durch eine Änderung der Gesetzeslage und/oder die Änderung sonstiger technischer Normen (DIN, TA etc.) erforderlich wurde.
(4) Die Angestellten von Watch sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3 Preise:
(1) Es gelten die Preise, die in der Auftragsbestätigung von Watch genannt werden. Zusätzlich beauftragte Leistungen und Lieferungen, wie z.B. Verpackung, Transport und Versicherung, werden jeweils gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Rechnung gestellt, sofern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nicht vorliegt.
(2) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin bzw. dem Termin der Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen bzw. wenn zwischen Vertragsschluß und tatsächlicher Lieferung bzw. tatsächlicher Leistungserbringung mehr als sechs Wochen liegen und dies vom Kunden zu vertreten ist. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung bzw. der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise und/oder werden neue Abgaben und Belastungen eingeführt, so ist Watch berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4 Zahlungsbedingungen:
(1) Soweit nicht Anders vereinbart, sind die Rechnungen von Watch 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung wird dem Kunden ein Skonto von 2 % gewährt, wobei über die Einhaltung der Skontofrist der Eingang der Zahlung bei Watch entscheidet.
(2) Watch ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Watch wird in diesem Falle den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Watch berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Watch über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Watch berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Watch ist zulässig.
(5) Wenn Watch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunde in Frage stellen, insbesondere eine Bank einen Scheck nicht einlöst oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, so ist Watch berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Watch ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5 Lieferung (Ort, Termin, sonstige Bedinungen):
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Watch. Wird die Ware an den Kunden oder einen von diesem bestimmten Ort ausgeliefert bzw. die bestellte Leistung dort erbracht, so stellt Watch dies dem Kunden gesondert in Rechnung. Watch behält sich die Wahl des Transportmittels (z. B. Spedition, Paketdienst etc.) vor. Ändert sich der vom Kunden bestimmte Ort der Auslieferung bzw. Leistungserbringung, so teilt der Kunde dies Watch rechtzeitig vor der Auslieferung mit. Unterläßt der Kunde die Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, hat der Kunde Watch den hieraus entstehenden Schaden zu erstatten, insbesondere erhöhte Transport- und sonstige Kosten.
Nimmt der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson die Ware bzw. Leistung unberechtigterweise nicht an oder ist der Kunde oder die von ihm bestimmte Empfangsperson zum angekündigten Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt nicht an dem zur Übergabe/Leistungserbringung bestimmten Ort anwesend, so hat der Kunde Watch alle hieraus entstehenden Kosten, insbesondere Transportkosten, zu erstatten. In diesem Falle vereinbaren Watch und der Kunde einen neuen Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt.
Erfolgt die Auslieferung bzw. Leistung auf eine Baustelle, so ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Zugang zu der Baustelle und ihr Befahren sowie das Entladen der Ware gefahrlos möglich ist. Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, ist der Kunde für die hieraus entstehenden Schäden verantwortlich. § 9 gilt entsprechend.
(2) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Watch die Lieferung bzw. Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unterbrechung der Kommunikationsmöglichkeiten, Überschwemmungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Watch oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Watch auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Watch, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Watch von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. § 9 ist entsprechend anzuwenden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückerstattung etwaiger Anzahlungen. Auf die genannten Umstände kann sich Watch nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(5) Sofern Watch die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Watch. Des weiteren gilt für die Beschränkung der Haftung § 9. Daneben kann der Kunde, wenn er Watch zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(6) Watch ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Watch setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Watch berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Hierzu zählen insbesondere Stand-, Vorhaltungs- und Lagerkosten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6 Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben ist. Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Watch bzw. das Lager des Lieferanten von Watch verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7 Eigentumsvorbehalt:
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Forderungen aus Transportleistungen), die Watch aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Watch die nachstehenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Watch. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Watch unentgeltlich. Ware, an der Watch Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Kunde ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, wenn sie bezahlt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware weiter, obwohl sie nicht bezahlt ist, so tritt er die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Watch ab. Zum Einzug dieser Forderungen ist der Kunde nicht ermächtigt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Watch hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit Watch ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Watch die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung – ist Watch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Kosten der Herausgabe hat der Kunde zu tragen.
8 Gewährleistung:
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Verjährung der Ansprüche wegen mangelhafter Ware bzw. Leistung beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte bzw. ab Abnahme der Leistung. Dies gilt entsprechend für Minderungs- und Rücktrittsrechte des Kunden.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Watch nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Kunde muß die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Ablieferung bzw. der Leistungserbringung untersuchen. Im Falle einer beabsichtigten Weiterverarbeitung umfaßt diese Untersuchungspflicht auch die Geeignetheit der Ware bzw. Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Kunde muß Watch Mängel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Watch unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß die Produkte von Watch einen Mangel aufweisen, verlangt Watch nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, daß:
- das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung zu Watch geschickt wird,
- der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker von Watch zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen, oder
- der Kaufpreis bzw. die Vergütung gemindert wird.
Falls der Kunde verlangt, daß Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Watch diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von Watch zu bezahlen sind.
(5) Ausgetauschte Teile werden Eigentum von Watch.
(6) Entscheidet sich Watch für die Nachbesserung und schlägt diese nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(8) Ansprüche gegen Watch wegen Mängel stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9 Haftung:
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Watch für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von Watch garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Watch entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung von Watch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsausschluß:
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von Watch nicht übertragbar.
11 Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel:
(1) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich bei ihm um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Watch als vereinbart. Für den Fall, daß der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Kunden als ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von Watch als vereinbart.
(2) Die Gerichtsstandsvereinbarung in Abs. 1 gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
(3) Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Watch und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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